Bin ich bei einem Personaldienstleister fest angestellt oder bei der jeweiligen Pflegeeinrichtung?

Krankenschwester in Scrubs hält unterzeichneten Arbeitsvertrag am modernen Schreibtisch mit Stethoskop, warmes Morgenlicht.

Bei der Zeitarbeit im Gesundheitswesen sind Sie fest beim Personaldienstleister angestellt, nicht bei der Pflegeeinrichtung, in der Sie Ihren Einsatz absolvieren. Der Personaldienstleister ist Ihr Arbeitgeber, schließt den Arbeitsvertrag mit Ihnen ab und trägt die volle arbeitsrechtliche Verantwortung. Die Pflegeeinrichtung ist Ihr Einsatzort, aber nicht Ihr Vertragspartner. Die folgenden Fragen klären, was das konkret für Ihren Alltag, Ihre Rechte und Ihre Möglichkeiten bedeutet.

Wer ist eigentlich mein Arbeitgeber bei der Zeitarbeit?

Bei der Arbeitnehmerüberlassung in der Pflege ist der Personaldienstleister Ihr Arbeitgeber. Er schließt den Arbeitsvertrag mit Ihnen ab, zahlt Ihren Lohn, führt Sozialversicherungsbeiträge ab und trägt die gesamte arbeitsrechtliche Verantwortung. Die Pflegeeinrichtung, in der Sie tätig sind, wird im Fachjargon als Kundenunternehmen oder Auftraggeber bezeichnet.

Das Verhältnis zwischen Ihnen, dem Personaldienstleister und der Pflegeeinrichtung ist durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) klar geregelt. Zwischen dem Personaldienstleister und der Pflegeeinrichtung besteht ein Überlassungsvertrag. Zwischen Ihnen und dem Personaldienstleister besteht ein Arbeitsvertrag. Diese Trennung ist keine Formalität, sondern hat konkrete Auswirkungen auf Ihre Rechte und Pflichten im Arbeitsalltag.

Für Pflegefachkräfte bedeutet das: Sie haben einen festen Ansprechpartner beim Personaldienstleister, der für alle arbeitsrechtlichen Fragen zuständig ist, unabhängig davon, in welcher Einrichtung Sie gerade eingesetzt sind. Bei Problemen, Fragen zur Vergütung oder zur Einsatzplanung wenden Sie sich stets an Ihren Arbeitgeber, also den Personaldienstleister.

Was bedeutet die Festanstellung beim Personaldienstleister konkret?

Eine Festanstellung beim Personaldienstleister bedeutet, dass Sie einen unbefristeten oder befristeten Arbeitsvertrag mit dem Personaldienstleister abschließen, der unabhängig von einzelnen Einsätzen gilt. Ihr Beschäftigungsverhältnis besteht also auch dann weiter, wenn ein konkreter Einsatz endet oder Sie zwischen zwei Einsätzen sind.

In der Praxis umfasst die Festanstellung beim Personaldienstleister folgende Kernpunkte:

  • Ihr Lohn wird vom Personaldienstleister gezahlt, nicht von der Pflegeeinrichtung
  • Urlaubsansprüche, Krankmeldungen und Elternzeit werden über den Personaldienstleister abgewickelt
  • Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) werden vom Personaldienstleister ordnungsgemäß abgeführt
  • Kündigungsschutz und arbeitsrechtliche Regelungen gelten gegenüber dem Personaldienstleister
  • Einsatzplanung und Einsatzwechsel werden mit dem Personaldienstleister abgestimmt

Für Sie als Pflegefachkraft in der Zeitarbeit bedeutet das eine wichtige Sicherheit: Auch wenn ein Einsatz in einer Klinik endet, bleibt Ihr Arbeitsverhältnis bestehen. Der Personaldienstleister ist verpflichtet, Ihnen einen neuen Einsatz zu vermitteln oder Sie in der Zwischenzeit weiter zu beschäftigen.

Welche Rechte habe ich gegenüber der Pflegeeinrichtung?

Gegenüber der Pflegeeinrichtung haben Sie als Zeitarbeitskraft das Recht auf gleiche Arbeitsbedingungen wie vergleichbare Stammmitarbeiter der Einrichtung, sofern kein abweichender Tarifvertrag gilt. Dieses Gleichstellungsgebot ist im AÜG verankert und betrifft insbesondere Arbeitszeiten, Pausen und den Zugang zu betrieblichen Einrichtungen.

Konkret bedeutet das für Ihren Einsatz in der Pflegeeinrichtung:

  • Die Einrichtung darf Ihnen fachliche Weisungen erteilen, also festlegen, welche Aufgaben Sie übernehmen und wie der Arbeitsalltag organisiert ist
  • Sie haben Anspruch auf Zugang zu Gemeinschaftseinrichtungen wie Kantine, Umkleide und Pausenräumen
  • Die Einrichtung ist verpflichtet, für Ihren Arbeitsschutz zu sorgen und die nötigen Arbeitsmittel bereitzustellen
  • Diskriminierung oder benachteiligender Umgang gegenüber Zeitarbeitskräften ist rechtlich unzulässig

Wichtig zu verstehen: Fachliche Weisungen kommen von der Pflegeeinrichtung, arbeitsrechtliche Entscheidungen hingegen liegen beim Personaldienstleister. Diese Trennung schützt Sie, weil die Pflegeeinrichtung keine einseitigen Änderungen an Ihrem Arbeitsvertrag, Ihrer Vergütung oder Ihren Urlaubsansprüchen vornehmen kann.

Was passiert, wenn ein Einsatz endet oder ich die Einrichtung wechsle?

Wenn ein Einsatz endet, bleibt Ihr Arbeitsvertrag mit dem Personaldienstleister vollständig bestehen. Das Ende eines Einsatzes ist keine Kündigung. Der Personaldienstleister ist verpflichtet, Ihnen zeitnah einen neuen Einsatz anzubieten oder Sie anderweitig zu beschäftigen.

Der Wechsel von einer Pflegeeinrichtung zur nächsten ist für Pflegefachkräfte in der Arbeitnehmerüberlassung ein normaler Bestandteil des Berufsalltags. Administrativ läuft dieser Wechsel vollständig über den Personaldienstleister. Sie müssen sich nicht selbst um neue Einsätze kümmern, keinen neuen Arbeitsvertrag abschließen und keine neuen Anmeldungen bei der Sozialversicherung veranlassen. All das übernimmt Ihr Arbeitgeber.

In der Praxis bedeutet das auch: Phasen zwischen zwei Einsätzen, sogenannte Nichtüberlassungszeiten, sind arbeitsrechtlich geregelt. Für diese Zeit gilt in der Regel ein Anspruch auf Vergütung, sofern der Personaldienstleister keinen neuen Einsatz organisiert hat. Wie das konkret gehandhabt wird, hängt vom jeweiligen Arbeitsvertrag und den geltenden Tarifverträgen ab.

Ist Zeitarbeit in der Pflege dasselbe wie ein befristeter Vertrag?

Nein, Zeitarbeit in der Pflege ist nicht dasselbe wie ein befristeter Arbeitsvertrag. Bei der Zeitarbeit, also der Arbeitnehmerüberlassung, schließen Sie einen Arbeitsvertrag mit dem Personaldienstleister ab, der unbefristet oder befristet sein kann. Bei einem befristeten Vertrag hingegen sind Sie direkt bei der Pflegeeinrichtung angestellt, und das Arbeitsverhältnis endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Frist.

Die wesentlichen Unterschiede auf einen Blick:

  • Arbeitgeber: Bei der Zeitarbeit ist es der Personaldienstleister, beim befristeten Vertrag die Einrichtung selbst
  • Kontinuität: Bei der Zeitarbeit bleibt das Arbeitsverhältnis über einzelne Einsätze hinaus bestehen, beim befristeten Vertrag endet es mit der Einrichtung
  • Flexibilität: Zeitarbeit ermöglicht Einsätze in verschiedenen Einrichtungen unter einem einzigen Arbeitsvertrag
  • Vergütung: Die Vergütung wird bei der Zeitarbeit vom Personaldienstleister festgelegt und gezahlt

Für viele Pflegefachkräfte bietet die Arbeitnehmerüberlassung gegenüber befristeten Direktanstellungen den Vorteil, dass sie bundesweit in unterschiedlichen Klinikbereichen, im OP oder in der ambulanten Pflege Erfahrungen sammeln können, ohne jedes Mal einen neuen Vertrag abschließen zu müssen.

Kann ich später in eine Festanstellung bei der Pflegeeinrichtung wechseln?

Ja, ein Wechsel in eine Festanstellung bei der Pflegeeinrichtung ist grundsätzlich möglich. Das AÜG schreibt vor, dass Personaldienstleister von Einrichtungen keine unzulässig hohen Ablösezahlungen verlangen dürfen, wenn eine Pflegefachkraft nach einem Einsatz direkt übernommen werden soll. Nach einer Überlassungsdauer von mindestens sechs Monaten ist eine solche Übernahme ohne finanzielle Hürden für die Einrichtung zulässig.

Wenn Sie während eines Einsatzes feststellen, dass Ihnen eine bestimmte Einrichtung besonders gut liegt und Sie dort langfristig tätig sein möchten, ist das ein legitimer Wunsch, den Sie offen ansprechen können. Das Gespräch sollte dabei zunächst mit dem Personaldienstleister geführt werden, da dieser Ihr Vertragspartner ist und die Überlassung koordiniert.

Umgekehrt gilt: Wer die Vielfalt schätzt und bewusst in verschiedenen Einrichtungen arbeiten möchte, muss keinen Druck verspüren, sich zu binden. Die Arbeitnehmerüberlassung in der Pflege ist ausdrücklich als langfristiges Modell konzipiert, nicht nur als Überbrückungslösung. Beide Wege, Übernahme durch die Einrichtung oder dauerhafte Tätigkeit über den Personaldienstleister, sind rechtlich klar geregelt und persönlich gleichwertig.

So unterstützt doppelPLUS Pflegefachkräfte bei der Anstellung

Wir bei doppelPLUS wurden 2019 gegründet, weil wir eine persönlichere und transparentere Alternative zu bestehenden Personaldienstleistern schaffen wollten. Als Ihr Arbeitgeber in der Arbeitnehmerüberlassung übernehmen wir nicht nur die Verwaltung, sondern begleiten Sie aktiv durch jeden Schritt Ihrer Tätigkeit im Gesundheitswesen.

Was das für Sie konkret bedeutet:

  • Überdurchschnittliche Stundenlöhne, weil Ihre Fachkompetenz und Ihr Einsatz das verdienen
  • Maximale Flexibilität bei der Einsatzplanung, abgestimmt auf Ihre persönliche Lebenssituation
  • Bundesweite Einsatzmöglichkeiten in Kliniken, im OP-Bereich und in der ambulanten Pflege
  • Persönliche Betreuung mit einem festen Ansprechpartner, der Ihre Situation kennt
  • Erreichbarkeit rund um die Uhr, sieben Tage die Woche, für alle Fragen zu Ihrem Einsatz
  • Sorgfältige Personalauswahl, bei der soziale Kompetenz genauso zählt wie fachliche Qualifikation

Sie haben Fragen zu Ihrer Anstellung, zu konkreten Einsatzmöglichkeiten oder möchten wissen, welche Einrichtungen aktuell in Ihrer Region verfügbar sind? Sprechen Sie uns an, wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar.

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