Welche Pflegeberufe gelten als examinierte Pflegeberufe?

Pflegefachkraft in weißen Scrubs mit Patientenakte im Krankenhausflur, Stethoskop auf der Brust, verschwommener Hintergrund.

Als examinierte Pflegeberufe gelten in Deutschland alle Pflegeberufe, die mit einem staatlich anerkannten Examen abgeschlossen werden. Dazu zählen vor allem die generalistische Pflegefachkraft nach dem Pflegeberufegesetz, die Gesundheits- und Krankenpflegerin bzw. der Gesundheits- und Krankenpfleger sowie die Altenpflegerin und der Altenpfleger. Diese Abschlüsse bilden die Grundlage für eine qualifizierte, eigenverantwortliche Tätigkeit im deutschen Gesundheitswesen. Die folgenden Abschnitte beleuchten, welche Abschlüsse offiziell als Examen anerkannt werden, wie sie sich voneinander unterscheiden und welche Vorteile sich daraus für die Zeitarbeit ergeben.

Welche Berufsabschlüsse gelten offiziell als Examen in der Pflege?

Ein Pflegeberuf gilt in Deutschland als examiniert, wenn er mit einer staatlich geregelten Abschlussprüfung an einer anerkannten Pflegeschule endet. Seit der Reform durch das Pflegeberufegesetz (PflBG), das 2020 in Kraft trat, ist der zentrale Referenzabschluss die generalistische Pflegefachfrau bzw. der Pflegefachmann. Daneben bestehen noch Übergangsregelungen für die klassischen Berufsbilder.

Folgende Abschlüsse werden offiziell als Examen in der Pflege anerkannt:

  • Pflegefachfrau / Pflegefachmann (seit 2020, generalistisch nach PflBG)
  • Gesundheits- und Krankenpflegerin / Gesundheits- und Krankenpfleger (Ausbildung bis 2019 möglich, Abschlüsse weiterhin anerkannt)
  • Altenpflegerin / Altenpfleger (Ausbildung bis 2019 möglich, Abschlüsse weiterhin anerkannt)
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin / Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger (Ausbildung bis 2019 möglich, Abschlüsse weiterhin anerkannt)
  • Operationstechnische Assistentin / Operationstechnischer Assistent (OTA)
  • Anästhesietechnische Assistentin / Anästhesietechnischer Assistent (ATA)

Alle genannten Abschlüsse berechtigen zur eigenverantwortlichen Ausübung pflegerischer Tätigkeiten und werden von Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Personaldienstleistern als vollwertige Qualifikationen anerkannt. Entscheidend ist dabei stets die staatliche Anerkennung durch die zuständige Landesbehörde.

Was unterscheidet examinierte Pflegekräfte von Pflegehilfskräften?

Der wesentliche Unterschied zwischen examinierten Pflegefachkräften und Pflegehilfskräften liegt im Qualifikationsniveau, der Eigenverantwortung und dem Tätigkeitsspektrum. Examinierte Pflegefachkräfte verfügen über einen staatlich anerkannten dreijährigen Berufsabschluss und dürfen pflegerische Maßnahmen eigenverantwortlich planen, durchführen und evaluieren. Pflegehilfskräfte absolvieren in der Regel eine ein- bis zweijährige Ausbildung und arbeiten unter Anleitung.

Konkret bedeutet das für den Berufsalltag:

  • Examinierte Pflegefachkräfte übernehmen die Pflegeplanung und Pflegedokumentation eigenständig.
  • Sie führen medizinisch-pflegerische Maßnahmen durch, die Pflegehilfskräften nicht gestattet sind, etwa das Richten und Verabreichen von Medikamenten oder das Legen von Kathetern.
  • Sie tragen rechtliche Verantwortung für die Qualität der erbrachten Pflege.
  • Sie können als Bezugspersonen und Anleitende für Pflegehilfskräfte und Auszubildende eingesetzt werden.

Pflegehilfskräfte unterstützen bei der Grundpflege, der Mobilisation und der Alltagsbegleitung, sind jedoch nicht befugt, behandlungspflegerische Aufgaben zu übernehmen. Für Kliniken und Pflegeeinrichtungen ist diese Unterscheidung aus haftungsrechtlichen Gründen von erheblicher Bedeutung. Nur examinierte Pflegefachkräfte können den gesetzlich vorgeschriebenen Pflegefachkraftschlüssel erfüllen.

Welche examinierten Pflegeberufe spezialisieren sich im OP-Bereich?

Im OP-Bereich sind vor allem zwei spezialisierte examinierte Berufsbilder gefragt: die Operationstechnische Assistentin bzw. der Operationstechnische Assistent (OTA) und die Anästhesietechnische Assistentin bzw. der Anästhesietechnische Assistent (ATA). Beide Berufe wurden 2021 durch das ATA-OTA-Gesetz bundeseinheitlich geregelt und verfügen seitdem über eine staatlich anerkannte dreijährige Ausbildung.

Operationstechnische Assistenz (OTA)

OTA-Fachkräfte sind spezialisiert auf die Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung operativer Eingriffe. Sie instrumentieren am OP-Tisch, übernehmen die Springertätigkeit, bereiten sterile Materialien vor und sorgen für die Einhaltung hygienischer Standards im Operationssaal. Ihre Tätigkeit erfordert ein hohes Maß an Konzentration, Teamfähigkeit und technischem Verständnis.

Anästhesietechnische Assistenz (ATA)

ATA-Fachkräfte unterstützen Anästhesistinnen und Anästhesisten bei der Vorbereitung und Durchführung von Narkosen sowie bei der postoperativen Überwachung im Aufwachraum. Sie bedienen und überwachen Anästhesiegeräte, bereiten Medikamente vor und begleiten Patientinnen und Patienten in der unmittelbaren perioperativen Phase. Auch dieser Beruf setzt eine präzise Arbeitsweise und ausgeprägte soziale Kompetenz voraus.

Darüber hinaus sind examinierte Gesundheits- und Krankenpflegekräfte mit einer Fachweiterbildung im Bereich OP-Pflege im Operationssaal tätig. Diese Fachweiterbildung richtet sich an bereits examinierte Pflegefachkräfte und vertieft die spezifischen Kompetenzen für den OP-Einsatz. Möglichkeiten für OP-Fachpersonal finden sich bundesweit in allen Klinikbereichen.

Wie lange dauert die Ausbildung zum examinierten Pflegeberuf?

Die Ausbildung zu einem examinierten Pflegeberuf dauert in Deutschland grundsätzlich drei Jahre. Diese Regelung gilt für die generalistische Pflegefachkraft nach dem Pflegeberufegesetz ebenso wie für die Ausbildungen zur OTA und zur ATA nach dem ATA-OTA-Gesetz. Die Ausbildung umfasst sowohl theoretischen Unterricht an einer Pflegeschule als auch praktische Einsätze in verschiedenen Versorgungsbereichen.

Im Detail sieht die Ausbildungsstruktur folgendermaßen aus:

  • Pflegefachfrau / Pflegefachmann: 3 Jahre, davon mindestens 2.100 Stunden Theorie und 2.500 Stunden Praxis in verschiedenen Pflegebereichen, darunter stationäre Akutpflege, Langzeitpflege und ambulante Pflege
  • OTA: 3 Jahre, mit Praxiseinsätzen im OP-Bereich, in der Ambulanz und in weiteren klinischen Bereichen
  • ATA: 3 Jahre, mit Praxiseinsätzen in der Anästhesie, im Aufwachraum und in der Intensivpflege

Für bereits examinierte Pflegefachkräfte gibt es darüber hinaus die Möglichkeit, durch Fachweiterbildungen zusätzliche Qualifikationen zu erwerben. Die Fachweiterbildung Intensivpflege und Anästhesie etwa dauert in der Regel zwei Jahre und kann berufsbegleitend absolviert werden. Solche Weiterbildungen erhöhen nicht nur die fachliche Kompetenz, sondern auch die Einsatzmöglichkeiten und die Vergütung in der Zeitarbeit erheblich.

Welche Vorteile haben examinierte Pflegekräfte bei der Zeitarbeit?

Examinierte Pflegefachkräfte profitieren in der Zeitarbeit von deutlich besseren Konditionen als nicht examiniertes Personal. Ihr staatlich anerkannter Berufsabschluss qualifiziert sie für eigenverantwortliche Tätigkeiten in allen Klinikbereichen und in der ambulanten Pflege, was ihre Einsatzmöglichkeiten und damit auch ihre Verhandlungsposition gegenüber Personaldienstleistern erheblich stärkt.

Die konkreten Vorteile im Überblick:

  • Überdurchschnittliche Vergütung: Examinierte Pflegefachkräfte erzielen in der Zeitarbeit häufig deutlich höhere Stundenlöhne als in der Festanstellung, da ihre Qualifikation am Markt stark nachgefragt ist.
  • Maximale Flexibilität: Zeitarbeit ermöglicht die freie Wahl von Einsatzorten, Klinikbereichen und Arbeitszeiten, was besonders für Pflegefachkräfte attraktiv ist, die verschiedene Einrichtungen und Fachbereiche kennenlernen möchten.
  • Bundesweite Einsatzmöglichkeiten: Examinierte Pflegefachkräfte können in Krankenhäusern, Rehabilitationskliniken, Pflegeeinrichtungen und in der ambulanten Pflege eingesetzt werden, was eine große Bandbreite an Erfahrungen ermöglicht.
  • Rechtliche Absicherung: In der Zeitarbeit über einen lizenzierten Personaldienstleister sind Pflegefachkräfte sozialversicherungsrechtlich vollständig abgesichert und profitieren von tarifvertraglichen Regelungen.
  • Berufliche Weiterentwicklung: Durch den Einsatz in verschiedenen Kliniken und Fachbereichen sammeln examinierte Pflegefachkräfte wertvolle Erfahrungen, die ihre fachliche Kompetenz langfristig stärken.

Entscheidend ist dabei die Wahl des richtigen Personaldienstleisters. Ein seriöser Partner prüft nicht nur die fachlichen Qualifikationen, sondern berücksichtigt auch die persönlichen Wünsche und sozialen Kompetenzen der Pflegefachkraft. Als Bewerber bei doppelPLUS profitieren Sie von kurzen Entscheidungswegen und transparenter Kommunikation.

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